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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand März 2022

1. Allgemeine Bestimmungen

Der Verein Heartbeat-Festival (= Veranstalter), Untere Dorfstr 42, CH-3906 Saas-Fee, Schweiz organisiert und veranstaltet das Heartbeat-Festival.
Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb des Festivalpasses (als Einzelleistung oder im Rahmen einer Hotelbuchung auf www.heartbeat-festival.ch) und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber:in und dem Heartbeat-Festival. Mit dem Erwerb eines Festivalpasses akzeptiert der/die Erwerber:in die Vertragsbedingungen.
Der Veranstalter kann die Daten des/der Erwerbers:in für eigene Kommunikationszwecke (z.B. Newsletter) nutzen. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Festivalbesucher und alle Vertragspartner des Veranstalters.

2. Programm

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern.
Veranstaltungen im Rahmen des Festivals können nur zusammen mit einem Festivalpass für den entsprechenden Tag gebucht werden können. Dieser ist bei Buchung unserer Partnerhotels inklusive bzw. er kann auch als “Pass only” erworben werden.

3. Rückerstattungsanspruch

Bei definitiver Absage einer Veranstaltung ohne ein Ersatzprogramm oder einer Verschiebung zu einem dir passenden Zeitpunkt wird der Betrag für die bereits geleistete Zahlung zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos entsprechend der Zahlungsart.

Das Festival findet bei jeder Witterung statt, jedoch können einzelne Veranstaltungen bei schlechtem Wetter abgesagt oder verschoben werden. Der bereits geleistete Verkaufspreis wird dann erstattet.

4. Stornierungsbedingungen

Hotels bzw. Festivalpass sind 4 Wochen vor Anreise (Hotels) bzw. Gültigkeitsbeginn (Festivalpass) kostenfrei stornierbar.

Events können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden.

5. Datenschutz

Siehe unsere Datenschutzbestimmungen (www.heartbeat-festival.ch/datenschutz). Mit dem Erwerb des Festivalpasses bestätigst du, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.

6. Haftung

Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten zugefügt werden. Für mit Partnern durchgeführte Events gelten deren Sicherheits- und Haftungsbedingungen.
Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival an die Gemeindepolizei Saas-Fee übergeben.

7. Schadenersatz

Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.
Schadenersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

8. Schlussbestimmungen / Gerichtstand

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Visp (Wallis) vereinbart.